Flächennutzungsplan
Was ist ein Flächennutzungsplan (F-Plan)?
Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Entwicklung einer Gemeinde. Er stellt flächenbezogen die verschiedenen Nutzungsarten für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er projektiert Gebiete für künftige Nutzungen und schützt andere vor zu starker Inanspruchnahme. Der Flächennutzungsplan ist für Behörden verbindlich, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung auf Bürger. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ritterhude wird zurzeit für diese Seite beim Landkreis Osterholz aufbereitet. Bis zur Bereitstellung auf dieser Seite stellt die Gemeinde den Flächennutzungsplan in seinen Teilbereichen (Ortsteilen) im pdf-Format zur Verfügung. Ebenso werden die rechtskräftigen Änderungen in dieser Form zur Verfügung gestellt. Der Flächennutzungsplan kann von jedermann im Rathaus eingesehen werden.
Was bedeutet frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfes informiert und aufgerufen ihre Anregungen zur Planung einzubringen. Die Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung als Material zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär als Hinweise, Vorschläge und Denkanstöße an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen. Die formelle Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) basiert auf einem konkreten Planentwurf und wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt (siehe "formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegung").
Was bedeutet formelle Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)?
Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Nach der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) ist die öffentliche Auslegung von Plänen (i.d.R. ein Monat) während des Planungsprozesses das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie basiert auf dem Planentwurf und wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet. Die Anregungen dienen der Politik und der Verwaltung als Material zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär als Hinweise, Vorschläge und Denkanstöße an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen.
Nutzen Sie entweder unser Online- Formular, schreiben Sie uns oder suchen Sie uns vor Ort auf, um Ihre Anregungen einzubringen.
Ansprechpartner/in
Michael Keßler![]() | |
Sachgebiet Sachgebiet 30 - Bau, Planung und Umwelt (Leitung) Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 20 // 1. OG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-163 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: m.kessler@ritterhude.de | ![]() |