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Grundsteuerreform in Niedersachsen
© Landesamt für Steuern NiedersachsenIm November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.
Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden.
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Über Elster steht seit dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt. Sofern noch kein entsprechendes Benutzerkonto besteht, kann dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragt werden. Sollte bereits ein Benutzerkonto bestehen, welches z. B. für die Einkommensteuererklärung genutzt wird, so kann dieses auch für die Grundsteuer verwendet werden.
Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt in Osterholz-Scharmbeck.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
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