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Ablauf eines Bauleitplanverfahrens
Das Bauleitplanungsverfahren legt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde fest. Es stellt sicher, dass neue Baugebiete, Verkehrsflächen oder Grünflächen auf die Bedürfnisse von Menschen, Umwelt und Wirtschaft abgestimmt sind.
In mehreren Schritten – von der ersten Planungsidee bis zum Beschluss durch den Gemeinderat – werden Fachstellen beteiligt und die Öffentlichkeit angehört. So entsteht ein rechtssicherer Plan, der die zukünftige Nutzung der Gemeindeflächen klar regelt und für alle nachvollziehbar macht.
01. Verfahrensschritt: "Aufstellungsbeschluss"
Beschluss der Gemeindevertretung zur Aufstellung eines Bauleitplans (Aufstellungsbeschluss ist nicht zwingend erforderlich) mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB); Ausarbeitung eines Konzeptes bzw. Vorentwurfes.
02. Verfahrensschritt: "Unterrichtung der Behörden"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung über die Planung und zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für den Umweltbericht
03. Verfahrensschritt: "frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Mündliche (z. B. öffentlicher Info-Abend) oder schriftliche Information (z. B. Info-Faltblatt) über Vorentwurf mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB).
04. Verfahrensschritt: "frühzeitige Behördenbeteiligung"
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
05. Verfahrensschritt: "Entwurfsbearbeitung"
Prüfung der eingegangenen Anregungen der TöB sowie der Bürger und darauf basierende Weiterbearbeitung des Vorentwurfes zum Entwurf.
06. Verfahrensschritt: "Entwurfs- und Auslegungsbeschluss"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Planes mit Begründung durch den Verwaltungsausschuss sowie ortsübliche Bekanntmachung der bevorstehenden öffentlichen Auslegung mit Hinweis, dass Anregungen vorgebracht werden können.
07. Verfahrensschritt: "öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)"
Öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats, während dieser Zeit kann jeder Bürger Anregungen vorbringen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
08. Verfahrensschritt: "Prüfung der Anregungen"
Prüfung der eingegangenen Anregungen, Entscheidung der Gemeinde über deren Behandlung.
09. Verfahrensschritt: "Satzungsbeschluss"
Beschluss über die Behandlung der vorgebrachten Anregungen und die Abwägung sowie Beschluss des Entwurfes zur Satzung (bzw. zum F-Plan) durch den Rat der Gemeinde (§ 10 Abs. 1 BauGB).
10. Verfahrensschritt: "Bekanntmachung (Rechtskraft bzw. Wirksamkeit)"
Prüfung des Bauleitplans durch die höhere Verwaltungsbehörde, (nur wenn der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde), Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses über den Flächennutzungsplan / Satzung über den Bebauungsplan in den Tageszeitungen "Osterholzer Kreisblatt" und "Die Norddeutsche" (§ 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Ritterhude). Damit wird der Flächennutzungsplan / der Bebauungsplan mit der Begründung wirksam / rechtsverbindlich. Der Flächennutzungsplan / der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben (§ 10 BauGB).
