Inhaltsbereich
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen benötigen wir Ihre Unterstützung als Wahlhelfer/-in.
Die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Deshalb hoffen wir auf Ihre tatkräftige Unterstützung in der Funktion als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.
Ihre Aufgabe
Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehört die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung und Freigabe der Wahlurne. Besondere Vorkenntnisse (außer bei Vorsitzenden und Schriftführer/-innen) sind nicht erforderlich. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.
Für die Übernahme dieser wahlehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € gezahlt.
Der Ablauf am Wahlsonntag
Die Mitglieder des Wahlvorstandes treffen sich am Wahlsonntag um 07:30 Uhr in ihrem Wahllokal. Nach dem Aufbau der Ausstattung (finden Sie im Wahllokal vor) werden die Wahllokale pünktlich um 08:00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet.
In der Regel wird die Arbeitszeit im Vorfeld in Absprache mit dem Wahlvorstand eingeteilt (in der Regel können Sie zwischen Vormittags- und Nachmittags-Dienst wählen). Wichtig ist, dass immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind.
Um 18:00 Uhr wird die Wahl beendet. Dann müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein, um die Stimmzettel und die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis zu zählen und das Ergebnis in der Niederschrift einzutragen.
Haben Sie Interesse?
Sie sind wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, sind Deutsche/r Staatsbürger/in und wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland (bzw. in Niedersachsen für die Landtagswahl) und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden.

