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Sanierungsgebiete und energetische Quartierserneuerung
Liebe Ritterhuderinnen und Ritterhuder,
die energetische und bauliche Sanierung von Gebäuden trägt entscheidend zur Werterhaltung Ihrer Immobilie bei, senkt Ihre Energiekosten und unterstützt aktiv den Klimaschutz. Um Sie dabei zu unterstützen, arbeitet die Gemeinde seit einigen Jahren an der Ausweisung von Sanierungsgebieten. Bisher sind die Sanierungsgebiete Ihlpohl, Platjenwerbe, Kiepelberg und Mühlenberg/Baumsiedlung/Am Großen Geeren in Kraft getreten. Mit Alt-Ritterhude Nordwest befindet sich ein weiteres potenzielles Gebiet in Prüfung.
Alle unsere Sanierungsgebiete werden im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Das bedeutet, dass die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 152-156a BauGB nicht zum Tragen kommen. Für Sie entstehen also weder Kosten noch anderweitige Nachteile.
Im Gegenteil, durch die Ausweisung von Sanierungsgebieten ermöglichen wir Ihnen, künftig bei Sanierungsmaßnahmen von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Egal ob neue Fenster, Türen, Zwischensparren, Fassaden, Wärmepumpen, Solarthermie oder auch Energieberatungen: alle Sanierungsmaßnahmen (außer Photovoltaik) lassen sich von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu 90 % der Gesamtkosten steuerlich abschreiben. Dies führt je nach Steuersatz zu einer Kostenreduktion zwischen 13% und 38% über die nächsten 10 Jahre. Eine solche Abschreibung (nach §§ 10 f und 11a EStG) ist mit allen anderen Förderprogrammen (BAFA, BEG, ...) kombinierbar und nur in ausgewiesenen Sanierungsgebieten möglich.
Beispiel
Ihre Sanierungsmaßnahme (Zwischensparrendämmung / Fenster) würde insgesamt 20.000 € kosten. Von der KfW erhielten Sie 15 %, was 3.000 € entspricht, und Ihr Einkommens-Steuersatz läge in diesem Beispiel bei 30 %. Der Betrag von 3.000 € würde von Ihrer abschreibungsfähigen Summe abgezogen, sodass Sie 17.000 € steuerlich geltend machen könnten. Zusätzlich zu den 3.000 € von der KfW würden Sie in den nächsten 10 Jahren eine weitere Steuererleichterung von insgesamt 4.590€ (17.000€ x 0,9 x 0,3) erhalten. Ihr Eigenanteil läge dann nur noch bei etwa 62,05%.
Vorteile einer Sanierung
- Sie erhöhen den Wert Ihres Gebäudes!
- Sie senken langfristig Ihre Energiekosten!
- Die Sanierung lässt sich über die obige Steuerabschreibung und ggf. anderer Förderprogramme (des Bundes) schneller amortisieren!
- Neben Ihrem Geldbeutel helfen Sie auch dabei, den kommenden Generationen einen weiterhin intakten, lebenswerten Planeten zu hinterlassen.
Weitere Fragen werden in den FAQs am Ende der Seite beantwortet.
Das Sanierungsgebiet „Ihlpohl“ ist am 14. Januar 2026 in Kraft getreten. Um zu prüfen, ob Sie steuerliche Vergünstigungen für ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch nehmen können und um eine Sanierungsvereinbarung zu schließen, können Sie sich ab sofort mit unseren Klimaschutzmanagern in Verbindung setzen.
- Anlage zur Vorlage 2025/083 - Satzung Sanierungsgebiet Ihlpohl zur Vorlage 2025/083
- über die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) und Festlegung des Untersuchungsgebietes (Ratsinfosystem)
- (31.03.2025) Bekanntmachung - Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet Ihlpohl
- Präsentation aus der Informationsveranstaltung in Ihlpohl 09.09.2025
- Anlage zur Vorlage 2025/082 - Vorbereitende Untersuchungen Ihlpohl zur Vorlage 2025/082

© (c) Landkreis Osterholz, eigene Bearbeitung Gemeinde Ritterhude Das Sanierungsgebiet „Kiepelberg“ ist am 08. Mai 2025 in Kraft getreten. Um zu prüfen, ob Sie steuerliche Vergünstigungen für ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch nehmen können und um eine Sanierungsvereinbarung zu schließen, können Sie sich ab sofort mit unseren Klimaschutzmanagern in Verbindung setzen.
Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde ein integriertes energetisches Quartierskonzept (IEQK) beschlossen. Dabei handelt es sich um Handlungsleitfaden zur energetischen Ertüchtigung des Quartiers.
- Bekanntmachung Beschluss über die Vorbereitenden Untersuchungen Kiepelberg
- Bekanntmachung der Satzung über das Sanierungsgebiet Kiepelberg
- Satzung der Gemeinde Ritterhude über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kiepelberg
- Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB (Ratsinformationssystem - Vorgang 2024/006)
- Beschluss über die Frist der Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 BauGB (Ratsinformationssystem - Vorgang 2024/005)
- Billigungsbeschluss über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB (Ratsinformationssystem - Vorgang 2024/003)
- Integriertes energetisches Quartierskonzept (IEQK) (Ratsinformationssystem - Vorgang 2024/006)

© Gemeinde Ritterhude Das Sanierungsgebiet „Mühlenberg/Baumsiedlung/Am Großen Geeren“ ist am 17. Juli 2025 in Kraft getreten. Um zu prüfen, ob Sie steuerliche Vergünstigungen für ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch nehmen können und um eine Sanierungsvereinbarung zu schließen, können Sie sich ab sofort mit unseren Klimaschutzmanagern in Verbindung setzen.
Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde ein integriertes energetisches Quartierskonzept (IEQK) beschlossen. Dabei handelt es sich um Handlungsleitfaden zur energetischen Ertüchtigung des Quartiers.
- Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK) Mühlenberg/Baumsiedlung/Am Großen Geeren
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Mühlenberg/Baumsiedlung/Am Großen Geeren"
- Anlage zur Satzung - Lageplan mit Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Mühlenberg/Baumsiedlung/Am Großen Geeren"
- Endbericht Quartiersuntersuchung
- Präsentation vom 06.02.2020 - Integriertes Energetisches Quartierskonzept
- Gebiet der Vorbereitenden Untersuchung (VU)
- Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Mühlenberg/Baumsiedlung/Am Großen Geeren“ (Ratsinformationssystem - Vorgang XVI/409)

Das Sanierungsgebiet „Platjenwerbe“ ist am 11. April 2025 in Kraft getreten. Um zu prüfen, ob Sie steuerliche Vergünstigungen für ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch nehmen können und um eine Sanierungsvereinbarung zu schließen, können Sie sich ab sofort mit unseren Klimaschutzmanagern in Verbindung setzen.
Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde ein integriertes energetisches Quartierskonzept (IEQK) beschlossen. Dabei handelt es sich um Handlungsleitfaden zur energetischen Ertüchtigung des Quartiers.
- Bekanntmachung über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen in Platjenwerbe
- Infozettel Sanierungsgebiet Energiequartier Platjenwerbe
- Präsentation der Informationsveranstaltung zu IEQK und VU Platjenwerbe am 19.06.2024 im Dorfgemeneinschaftshaus
- Umriss des Untersuchungsgebiets
- Beschluss über das IEQK Platjenwerbe
- Billigungsbeschluss über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB und VU Bericht
- Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB
- Beschluss über die Frist der Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 BauGB
- Bekanntmachung der Satzung über das Sanierungsgebiet "Platjenwerbe" (Amtsblatt vom 11.04.2025)
- „Neues Wohnen im vertrauten Umfeld“ – Informationsveranstaltung in Platjenwerbe am 19.05.2025 im DGH (externer Link Kommunalverbund)
Das potenzielle Sanierungsgebiet „Alt-Ritterhude Nordwest“ befindet sich derzeit in Prüfung. Im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung wird ermittelt, ob Sanierungsbedarfe bestehen. Auf dieser Grundlage wird anschließend entschieden, ob das Gebiet oder einzelne Teile davon als Sanierungsgebiet festgelegt werden können.



