Weitere Informationen über die Hundehaltung erhalten bei der Dienstleistung "Hundehaltung".
Über das unten stehende Formular können Sie online eine Mitteilung über den Beginn einer Hundehaltung gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) bei der Gemeinde Ritterhude einreichen.
Wichtige Informationen zu den Pflichten von Hundehaltern finden Sie in unserem Merkblatt. Bitte lesen Sie dieses vor dem Ausfüllen des Formulars sorgfältig durch.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, wenden Sie sich gerne innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch an 04292/889-142 oder per E-Mail an gemeindesteuer@ritterhude.de.
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist in Niedersachsen elektronisch (Transponder/Mikrochip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese können in Tierarztpraxen eingesetzt werden.
In Niedersachsen muss für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen werden (§ 5 NHundG). Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist unabhängig von z.B. Größe etc.
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen Ihren Hund im Zentralen Register von Niedersachsen anmelden. Dies können Sie hier tun.
Für den ersten Hund im Haushalt zahlen Sie 54,00 €, für den zweiten Hund 78,00 € und für jeden weiteren Hund 114,00 €.
Den Gebührenbescheid bekommen Sie, nachdem Sie dieses Formular abgeschickt haben, nach Hause geschickt.
Es ist ein Sachkundenachweis vorzulegen. Bitte entnehmen Sie unserem Merkblatt zur Hundehaltung in welcher Form dieser nachzuweisen ist.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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