Die Aufnahme erfolgt in der Regel zu Beginn eines Kindertagesstättenjahres (ab August) und zum Jahreswechsel (ab Januar). Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Wunschplatz, daher geben Sie bitte auch noch einen Zweitwunsch für die Betreuung Ihres Kindes an.
Die Aufnahme eines Kindes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Ritterhude kann nur erfolgen, wenn der tatsächliche Wohn- und Aufenthaltsort des Kindes in der Gemeinde Ritterhude liegt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Kindertagesstätten Gemeinde Ritterhude
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
zusätzliche Belehrung zur Einwilligungserklärung nach Art. 13 DSGVO
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der zentralen Platzvergabe für die Kindertagesstätten verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Ihre Einwilligungserklärung.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist daher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einwilligen, kann die Gemeinde Ritterhude Ihr Kind nicht bei der Platzvergabe berücksichtigen. Der Speicherzeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme Ihres Kindes in der Kindertagesstätte. Ihre personenbezogenen Daten werden an die Leitungen der Ritterhuder Kindertagesstätten weitergeleitet.
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