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Informelle Planungen
Was ist unter "informelle Planungen" zu verstehen?
"Informelle Planungen" fasst hier alle anderen Planungen zusammen, die nicht zu den Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) gehören. Darunter fallen u. a. die Planfeststellungsverfahren, die auch von anderen Planungsträgern als der Gemeinde durchgeführt werden können (externe Planungen). Außerdem sind unter dieser Rubrik z. B. informelle Planungen, Gutachten und Untersuchungen zu finden.
Planfeststellungsverfahren haben Rechtscharakter und sind für jedermann verbindlich; Informelle Planungen, Gutachten und Untersuchungen dagegen nicht. Sie können aber bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine Rolle spielen und sind dabei zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Ritterhude hat in den Jahren 2020 bis 2022 das Gemeindeentwicklungskonzept fortgeschrieben, das im Mai 2022 vom Rat als Orientierungsrahmen für zukünftige Entwicklungen und Entscheidungen im Gemeindegebiet beschlossen wurde.
Das Gemeindeentwicklungskonzept befasst sich mit den Themenbereichen Wohnen und Siedlungsentwicklung, Wirtschaft und Beschäftigung, Einzelhandel, Mobilität sowie Naherholung, Tourismus und Freizeit. Darüber hinaus wurde als ein wichtiger Baustein ein kommunales Einzelhandelskonzept erarbeitet, dass ebenfalls im Sommer 2022 vom Rat als Steuerungsinstrument für zukünftige Einzelhandelsansiedlungen beschlossen wurde.
Für nähere Auskünfte und zur Beantwortung von Fragen zu den beiden Konzepten steht Ihnen der Ortsplaner der Gemeinde Ritterhude zu Verfügung.

Im Mai 2022 wurde das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Steuerungsinstrument für die Gemeinde Ritterhude beschlossen.
Dokumente
| Gemeindeentwicklungskonzept 2035 (10 MB) | |
| Einzelhandelskonzept 2021 (6 MB) |

