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Haushaltsplan für 2025 und 2026
© Gemeinde RitterhudeNach den gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Kommunen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, der wiederum die Grundlage für sämtliche Einnahmen und Ausgaben eines Jahres für die Gemeinde bildet.
Um den gemeindlichen Haushalt und die gemeindlichen Finanzdaten transparent, übersichtlich und unkompliziert zugänglich zu machen, wurde der visualisierte Haushalt entwickelt.
Die Haushaltsplanung 2025/2026 kann hier angesehen werden.
Mit Hilfe des visualisierten Haushalts, werden die Haushaltspläne der Gemeinde Ritterhude sowie die Auswertung der Finanzdaten anhand von Tabellen, Grafiken und Diagrammen leichter abrufbar und verständlich präsentiert.
Im Haushaltsplan werden alle Erträge und Aufwendungen und Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet. Hierbei wird in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt unterschieden. Der Ergebnishaushalt bildet den Ressourcenverbrauch ab, während im Finanzhaushalt die tatsächlichen Zahlungsflüsse dargestellt werden.
So werden im Haushaltsplan u.a. die Ausgaben zum Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen, die Kosten für die Unterhaltung von Straßen und Wegen oder die für das jeweilige Jahr geplanten Investitionen und Baumaßnahmen beschrieben.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport im Themenbereich Kommunen unter der Rubrik Kommunales Haushaltsrecht. Die Verlinkung finden Sie auf dieser Seite.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 wurde vom Rat der Gemeinde Ritterhude am 24. Februar 2025 beschlossen.

