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Bau-Turbo
Was ist der Bau-Turbo?
Der sogenannte „Bau-Turbo“ beinhaltet eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuches, die den Bau neuer Wohnungen beschleunigen und vereinfachen sollen. Die Umsetzung des Bauturbos liegt maßgeblich in den Händen der Gemeinde, weshalb der Gemeinderat am 23.04.2026 entsprechende Leitlinien beschlossen hat. Dadurch werden alle Antragsteller gleichbehandelt und die Verfahren werden beschleunigt, ohne dass die städtebaulichen Entwicklungsziele der Gemeinde aus dem Blick geraten. Die vollständigen Leitlinien für den Bau-Turbo in der Gemeinde Ritterhude können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Bau-Turbo haben oder ein konkretes Vorhaben planen, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zur Bauberatung mit unseren Mitarbeiter:innen zu vereinbaren.
Leitlinien für den Bau-Turbo in der Gemeinde Ritterhude
Alle Bauanträge und Bauvoranfragen im Rahmen des Bau-Turbos werden auf Grundlage der Leitlinien beurteilt. Das Ziel der Leitlinien ist eine ausgewogene Innenentwicklung, die zusätzlichen Wohnraum schafft, aber zugleich das Ortsbild und Grünflächen erhält.
Die wichtigsten Grundsätze im Überblick:
- Der Bau-Turbo wird nur angewendet, wenn mindestens eine neue Wohnung entsteht.
- Vorhaben im Außenbereich können durch den Bau-Turbo nicht begünstigt werden.
- Neuem Wohnraum in Gewerbegebieten wird nicht zugestimmt.
- Der Bau-Turbo kann nicht genutzt werden für Befreiungen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Satzungen, die jünger sind als 7 Jahre. Ob sich ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet, können Sie hier einsehen.
- Der Bau-Turbo kann Bauen in zweiter Reihe ermöglichen.
Im Innenbereich können künftig Bauvorhaben mit bis zu 12 Wohneinheiten genehmigt werden. Dabei gelten je nach Siedlungsgebiet unterschiedliche Vorgaben zur zulässigen Bebauungsdichte. Welche Bauprojekte an Ihrem Wohnort durch den Bau-Turbo möglich sind, können Sie in den Leitlinien nachlesen.

