Über das unten stehende Formular können Sie online einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß § 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) bei der Gemeinde Ritterhude einreichen.
Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, wenden Sie sich gerne innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch an 04929/889-139 oder per E-Mail an ordnungswesen@ritterhude.de.
Anmerkung: Bei Waldbrandstufe III oder höher ist das Abrennen eines Feuerwerkes grundsätzlich verboten. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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