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Antrag einer Ausnahmebewilligung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß § 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

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Über das unten stehende Formular können Sie online einen Antrag für eine Ausnahmebewilligung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß § 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) bei der Gemeinde Ritterhude einreichen.

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, wenden Sie sich gerne innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch an 04929/889-139 oder per E-Mail an ordnungswesen@ritterhude.de.

Antragsteller

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Telefon
Für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortliche Person

Für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortliche Person

Telefon*
Informationen zum Feuerwerk

Informationen zum Feuerwerk

Abbrennzeitpunkt*
Einzuholen bei Ihrem Versicherer

Anmerkung: Bei Waldbrandstufe III oder höher ist das Abrennen eines Feuerwerkes grundsätzlich verboten. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden.

Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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