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Antrag auf Sondernutzung / Plakatierung für Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten

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Über das unten stehende Formular können Sie online einen Antrag auf Sondernutzung / Plakatierung für die Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten bei der Gemeinde Ritterhude einreichen.

Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 1 der Sondernutzungssatzung für Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Ritterhude.

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, wenden Sie sich gerne innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch an 04929/889-139 oder per E-Mail an ordnungswesen@ritterhude.de.

Antragsteller

Antragsteller

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Sondernutzung

Sondernutzung

Plakatierung

Plakatierung

Max. 10 Standorte möglich.
Zeitraum darf 4 Wochen nicht überschreiten.

Hinweis: Werbung darf nur in den dafür vorgesehenen Mastrahmen erfolgen. Die Zuordnung der verfügbaren Mastrahmen erfolgt durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Ritterhude.

Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutzerklärung für Informationspflichten des Art. 13 DSGVO (Antrag Plakatierung/Sondernutzung nach NStrG i. V. m. Sondernutzungssatzung)

Datenschutzerklärung für Informationspflichten des Art. 13 DSGVO (Antrag Plakatierung/Sondernutzung nach NStrG i. V. m. Sondernutzungssatzung)

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Verkehrssicherheit verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist § 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG). Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist daher gesetzlich vorgeschrieben.

Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann die Gemeinde Ritterhude weitere Ermittlungsmaßnahmen treffen.

Ihre Daten werden für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren gespeichert. Der Speicherzeitraum beginnt mit Ablauf der Gültigkeit der ausgestellten Erlaubnis.

Ihre personenbezogenen Daten werden an die zuständige Polizeibehörde weitergeleitet. Außerdem können Ihre Daten in Einzelfällen an interne und/oder externe Stellen weitergeleitet werden.

Ihre Daten werden nicht in Drittländer / Nicht-EU-Mitgliedsstaaten übermittelt.

Die Gemeinde Ritterhude als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per EMail unter info@ritterhude.de oder postalisch unter Gemeinde Ritterhude - Der Bürgermeister -, Riesstraße 40, 27721 Ritterhude, kontaktieren.

Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Ritterhude per E-Mail unter datenschutz@ritterhude.de oder postalisch ebenfalls unter der oben genannten Adresse kontaktieren.

Sie können gegenüber der Gemeinde Ritterhude folgende Rechte geltend machen:

• Recht auf Auskunft über Ihre hier verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO)

• Recht auf Berichtigung Ihrer hier verarbeiteten Daten (Art. 16 Satz 1 DSGVO)

• Recht auf Vervollständigung Ihrer hier verarbeiteten Daten (Art. 16 Satz 2 DSGVO)

• Recht auf Löschung Ihrer hier verarbeiteten Daten (Art. 17 DSGVO)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO)

• Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

• Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 DSGVO)

• Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. zur Herausgabe der über Sie verarbeiteten Daten in

einem strukturierten Format (Art. 20 DSGVO)

Ihr Recht auf Beschwerde gemäß Artikel 77 DSGVO können Sie unter anderem bei der Niedersächsischen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, dem Landesbeauftragten für den

Datenschutz Niedersachsen, wahrnehmen. Postanschrift: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 120-4500, Telefax: 0511 120-4599, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.

Stand: 02.05.2024

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