Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Entscheidung über den Antrag auf Förderung verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Ihre Einwilligungserklärung.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist daher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einwilligen, kann die Gemeinde Ritterhude über den Antrag auf Förderung nicht entscheiden.
Ihre Daten werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert. Der Speicherzeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung.
Die Gemeinde Ritterhude als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter info@ritterhude.de oder postalisch unter Gemeinde Ritterhude – Riesstraße 40, 27721 Ritterhude, kontaktieren.
Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Ritterhude per E-Mail unter datenschutz@ritterhude.de oder postalisch ebenfalls unter der oben genannten Adresse kontaktieren.
Sie können gegenüber der Gemeinde Ritterhude folgende Rechte geltend machen:
- Recht auf Auskunft über Ihre hier verarbeiteten Daten
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Ihrer hier verarbeiteten Daten
- Recht auf Vervollständigung Ihrer hier verarbeiteten Daten
- Recht auf Löschung Ihrer hier verarbeiteten Daten
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
- Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. zur Herausgabe der über Sie verarbeiteten Daten in einem strukturierten Format
Ihr Beschwerderecht können Sie bei der Niedersächsischen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, der Landesbeauftragen für den Datenschutz in Niedersachsen wahrnehmen.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung bleibt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung unberührt.