Die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt nicht durch den Gerichtsvollzieher sondern durch die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde. Da die Gemeinde Ritterhude keine eigene Vollstreckungsstelle eingerichtet hat, werden einige Vollstreckungen von der Kreiskasse des Landkreises Osterholz-Scharmbeck vorgenommen. Sie richtet sich nach den Regelungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Niedersachsens, nach der Kostenordnung, der Abgabenordnung und anderen Gesetzen.
Die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde ist auch verpflichtet für andere Behörden in Amtshilfe gegen Einwohner der Gemeinde Ritterhude zu vollstrecken.
Die Vollstreckung kann durch Aufsuchen des Schuldners durch den Vollstreckungsbeamten im Außendienst erfolgen, aber auch durch Kontenpfändung, Pfändung von Arbeitseinkommen oder anderen Maßnahmen. Auch das Eintragen von Sicherungshypotheken in Grundbüchern oder der Antrag auf Zwangsversteigerung sind möglich. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann angeordnet werden.
