Inhaltsbereich

Wohnsitz Anmeldung

Allgemeine Informationen

Ab 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie bitte Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme oder Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Der Wohnungsgeber (Eigentümer) hat bei der Anmeldung und Ummeldung mitzuwirken.

Hierzu hat der Wohnungsgeber eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug mit den Personalien des Mieters auszufertigen.

Bei Untervermietung wird auch zusätzlich der Hauptvermieter eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Hinweis: Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern dem Umzug schriftlich zustimmen (siehe Formular). Bei alleinigem Sorgerecht muss dies durch eine Negativbescheingung vom Jugendamt nachgewiesen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

zurück