Wohngeld ist ein sozialstaatlicher Zuschuss. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Mietzuschuss (bei angemietetem Wohnraum) und Lastenzuschuss (Eigentümerinnen bzw. Eigentümer von Eigentumswohnungen und Eigenheimen).
Zudem wird Wohngeld nur für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht - und gegebenenfalls in welcher Höhe - hängt von folgenden Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Das Wohngeld wird in jedem Einzelfall auf die individuelle Situation der Haushalte zugeschnitten. So kann sich das Wohngeld auf Antrag erhöhen, wenn zum Beispiel die Kinderzahl steigt oder wenn sich das Einkommen verringert. Andererseits mindert sich das Wohngeld, wenn zum Beispiel Haushaltsmitglieder aus der Wohnung ausziehen oder sich das Gesamteinkommen erhöht.

