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Wahlrechtsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.

Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es gelten die Vordrucke der jeweiligen Wahlgesetze oder Verordnungen. Diese haben einheitliche Muster. Gerne bekommen Sie Vordrucke bei der Gemeinde im Wahlbüro bei unten stehenden Ansprechpersonen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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