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Wählbarkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Wahl hat bestimmte Fristen, in welchen eine Wälbarkeitsbescheinigung beim Wahlleiter vorgelegt werden muss. Bitte erkundigen Sie sich in den maßgeblichen Gesetzen.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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