Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
Inhaltsbereich
Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben
Welche Gebühren fallen an?
- :50,00 EUR - 500,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristvorgabe.
Rechtsgrundlage
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
