Inhaltsbereich

Verkehrsplanung

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Ritterhude ist der Straßenbaulastträger für die Gemeindestraßen und somit auch berechtigt diese einer eigenen Verkehrsplanung zu unterziehen. Die Verkehrsplanung befasst sich mit Themen der Gesamtverkehrsplanung, der Verkehrslenkung und auch der Ausbauplanung.

Keine Zuständigkeit der Gemeinde besteht für die Kreisstraßen (Landkreis Osterholz) und für die Landes- und Bundesstraßen sowie die Bundesautobahnen (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Stade).

zurück