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Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. |
Es muss eine verantwortliche Person benannt werden, die während der Veranstaltung ständig erreichbar sein muss.
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Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. |
Es muss eine verantwortliche Person benannt werden, die während der Veranstaltung ständig erreichbar sein muss.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
nicht angegeben
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.