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Unbedenklichkeitsbescheinigungen (steuerliche)

Allgemeine Informationen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die durch die Gemeinde erhobenen Steuern erhalten Sie auf Antrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ausfertigung sind folgende Angaben nötig:

  • Genaue Anschrift des Antragstellers
  • Kassenzeichen der Steuerart (z. B. Grund-, Gewerbe-, Vergnügungssteuer)

 

 

 

Welche Gebühren fallen an?

2,50 € gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ritterhude

 

 

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