Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die durch die Gemeinde erhobenen Steuern erhalten Sie auf Antrag.
Inhaltsbereich
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (steuerliche)
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausfertigung sind folgende Angaben nötig:
- Genaue Anschrift des Antragstellers
- Kassenzeichen der Steuerart (z. B. Grund-, Gewerbe-, Vergnügungssteuer)
Welche Gebühren fallen an?
2,50 € gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ritterhude
