Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Wollen die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, müssen sie dies in einer öffentlichen Urkunde erklären.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Mann der rechtliche Vater des Kindes wird. Beispielsweise durch die Anerkennung der Vaterschaft (siehe Dienstleistungen rechts).
Es wird empfohlen, die Sorgeerklärung schon vor der Geburt des Kindes abzugeben.

