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Sachverständige für den Bereich der Gashochdrucksleitungsverordnung: Anerkennung

Allgemeine Informationen

Sachverständige für den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) sind Personen, die von der zuständigen Stelle für die Überprüfung der technischen Sicherheit von Gashochdruckleitungen auf Grund eines schriftlichen Antrags nach dieser Verordnung anerkannt worden sind.

Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Nachweise benötigt über:

  • berufliche Qualifikation
  • konkrete fachliche Qualifikation
  • Zugriff auf die notwendigen Prüfmittel
  • Unabhängigkeit der Tätigkeit
  • Zuverlässigkeit
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 35 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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