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Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)

Allgemeine Informationen

Hinweis: Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt zur Zeit 8 Wochen!


Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen 
    (Das Ausstellungsdatum sollte zwei Jahre nicht überschreiten)

    Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich!
    Im Einwohnermeldeamt durch ein Aufnahmesystem oder bei Fotodienstleister.



  • wenn vorhanden der aktuelle Personalausweis

  • letzte ausgestellte Personenstandsurkunde
    (Geburtsurkunde nur beim Familienstand "ledig". Bei allen anderen Familienständen wird die letzte Heiratsurkunde gefordert)

  • Bei Personen unter 18 Jahre ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (siehe Formular). Ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein!
Welche Gebühren fallen an?
  • :69,50 EUR
    Vorkasse notwendig
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
  • :102,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • :22,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.


 

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • :10 Jahre
    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Bemerkungen

Die Lichtbilder für alle Pässe müssen biometrietauglich sein.
Seit dem 1. November 2007 wird bei erwachsenen Antragstellern zusätzlich ein Fingerabdruck abgenommen. Die Fingerprintscanner nehmen den Abdruck von beiden Zeigefingern elektronisch ab, ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.

Die Gültigkeitsdauer beträgt für einen
Reisepass, bei Personen bis zum 24. Lebensjahr
 6 Jahre
 
Reisepass, bei Personen ab dem 24. Lebensjahr
 10 Jahre
 

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