Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Inhaltsbereich
Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (35 x 45 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen:
nicht älter als zwei Jahre
Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich!
Im Einwohnermeldeamt durch ein Aufnahmesystem oder bei Fotodienstleister. - Personalausweis
- Die Geburtsurkunde - bei verheirateten Personen auch die Heiratsurkunde - müssen vor der Antragstellung vorgelegt werden, um z. B. Unklarheiten der Namensschreibweise zu klären
Welche Gebühren fallen an?
- :37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - :59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - :70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - :92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
- :10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren - :6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
