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Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige

Allgemeine Informationen

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (35 x 45 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen:
    nicht älter als zwei Jahre

    Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich!
    Im Einwohnermeldeamt durch ein Aufnahmesystem oder bei Fotodienstleister.

  • Personalausweis
  • Die Geburtsurkunde - bei verheirateten Personen auch die Heiratsurkunde - müssen vor der Antragstellung vorgelegt werden, um z. B. Unklarheiten der Namensschreibweise zu klären
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • :59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • :70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • :92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :10 Jahre
    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
  • :6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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