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Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Allgemeine Informationen

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden. 

Bitte beachten Sie:

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen 
    (Das Ausstellungsdatum sollte zwei Jahre nicht überschreiten)

    Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich!
    Im Einwohnermeldeamt durch ein Aufnahmesystem oder bei Fotodienstleister.



  • wenn vorhanden der aktuelle Personalausweis

  • letzte ausgestellte Personenstandsurkunde
    (Geburtsurkunde nur beim Familienstand "ledig". Bei allen anderen Familienständen wird die letzte Heiratsurkunde gefordert)

  • Bei Personen unter 18 Jahre ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (siehe Formular). Ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein!
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,50 EUR
    Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • :70,00 EUR
    Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

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