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Reisepass Ausgabe

Allgemeine Informationen

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Sie können den Reisepass direkt während der normalen Öffnungszeiten im Rathaus EG Zimmer 3 abholen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie Ihren alten Ausweis mit.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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