Inhaltsbereich

Reisegewerbekarte: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Für die Ausübung eines Reisegewerbes nach §§ 55 ff Gewerbeordnung ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben 

  • Waren feilbietet oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Waren oder Leistungen aufnimmt oder
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden und ist in ganz Deutschland gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Je nach Wohnsitz gibt es für Ihr Anliegen unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • bei Wohnsitz im Gebiet der Stadt Osterholz-Scharmbeck, die Stadtverwaltung Osterholz-Scharmbeck
  • bei Wohnsitz im übrigen Kreisgebiet der Landkreis Osterholz
Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen:

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Bei einfachem Verwaltungsaufwand ist von einer Gebühr in Höhe von 126,00 € auszugehen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Bei vollständig vorgelegten Antragsunterlagen wird über den Antrag innerhalb von 10 Tagen entschieden.
  • Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle

zurück