Alle Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt umgetauscht werden.
Die Frist zum Umtausch der Papierführerscheine richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bei den umzutauschenden Kartenführerscheinen richtet sich die Frist nach dem unter dem Feld 4a angegebenen Ausstellungsjahr. Wann genau Sie Ihren Führerschein
tauschen müssen, erfahren Sie in der unten stehenden Tabelle.


