Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
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Personalausweis beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
(Das Ausstellungsdatum sollte zwei Jahre nicht überschreiten)
Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich!
Im Einwohnermeldeamt durch ein Aufnahmesystem oder bei Fotodienstleister. - wenn vorhanden der aktuelle Personalausweis
- letzte ausgestellte Personenstandsurkunde
(Geburtsurkunde nur beim Familienstand "ledig". Bei allen anderen Familienständen wird die letzte Heiratsurkunde gefordert) - Bei Personen unter 16 Jahre ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (siehe Formular). Ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein!
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 46,00 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Die Aufnahme der Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr ist seit dem 1. August 2021 verpflichtend.
Der Personalausweis wird standardmäßig aktiviert ausgegeben. Ein nachträgliches Deaktivieren kann nur vom Inhaber über eine Hotline gesperrt werden. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden.
Die zuständige Stelle sperrt den elektronischen Identitätsnachweis lediglich bei Verlust, Tod oder Ungültigkeit.

