Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Personalausweis Ausgabe
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust:
- anderer Identitätsnachweis
- PIN-Brief der Bundesdruckerei
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Personalausweis keinen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhält. Ohne PIN-Brief ist die Freischaltung des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht möglich. In diesem Fall wird der Ausweis von der zuständigen Stelle gegenüber der Bundesdruckerei reklamiert. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.
Alternativ kann der Personalausweis mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion verwendet werden. Die Freischaltung dieser Funktion ist zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr möglich.
Ansprechpartner/in
Nadine Eggers![]() | |
Sachgebiet Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-135 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: n.eggers@ritterhude.de | |
Jaqueline Schmitz![]() | |
Sachgebiet Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung Rathaus Gemeinde Ritterhude, Zimmer 3 // EG Riesstraße 40 27721 Ritterhude Telefon: 04292 889-136 Telefax: 04292 889-200 E-Mail: j.schmitz@ritterhude.de |