Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A (stufenweiser Zugang), B, BE, C1 und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1,A2, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Für die Klassen C, CE, D1 und D1E beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Zum Erwerb der Klassen A (ohne Vorbesitz A2), D und DE muss man bereits 24 Jahre alt sein.
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, muss ein Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Inhaltsbereich
Mindestalter - Ausnahmen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der Fahrerlaubnisbehörde Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Danach wird der Antrag einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für die medizinisch-psychologische Untersuchung zugeleitet.
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Voraussetzungen
Die vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden. Zur Vorbereitung wird ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gefordert.
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher begründeter Antrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
Welche Gebühren fallen an?
- :55,00 EUR - 60,00 EUR
Ausnahmegenehmigung
- Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Welche Fristen muss ich beachten?
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.
Rechtsgrundlage
§§ 6, 10 und 74 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
sowie die dazu ergangenen Arbeitsanweisungen der Ministerien

