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Mahnwesen

Allgemeine Informationen

Öffentliche-rechtliche Forderungen, zu deren Begleichung Sie per Bescheid aufgefordert werden, werden nach gesetzlichen Vorschriften gemahnt und vollstreckt. Die Mahnung kann bereits ab einer Woche nach Fälligkeit erfolgen. Es werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet. Danach erfolgt bei Nichtzahlung die Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten.

Widersprüche gegen den Bescheid haben in den meisten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Die Aussetzung der Vollziehung kann durch einen Antrag bei der Stelle erfolgen, die den Bescheid erlassen hat  (z. B. Sachgebiet Finanzservice, Sachgebiet Bau, Planung und Umwelt) bzw. wird vom Gericht angeordnet.

Stundungsanträge richten Sie bitte ebenfalls an das Fachamt, das den Bescheid erlassen hat. 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Fragen nennen Sie bitte das auf dem Bescheid genannte Kassenzeichen.

Welche Gebühren fallen an?

Mahngebühren werden nach der Kostenordnung des Landes Niedersachsen erhoben.

Zahlungsarten
  • SEPA-Lastschrift
  • Paypal
  • giropay
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