Kleinkläranlagen dienen der Reinigung von häuslichem Schmutzwasser. Sie kommen zum Einsatz, wenn ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich ist. Eine Kleinkläranlage besteht grundsätzlich aus einer mechanischen Vorbehandlung (Vorklärung), einer anschließenden biologischen Reinigungsstufe und der Einleitungsstelle in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer. In der Vorklärung werden die Schwimmstoffe sowie die nicht löslichen Stoffe zurückgehalten. Das Abwasser wird hier bereits zu einem Drittel gereinigt. Danach folgt die biologische Reinigungsstufe. Basierend auf einen natürlichen Prozess, werden dort Schmutzstoffe überwiegend durch Bakterien und Mikroorganismen abgebaut. Das setzt aber voraus, dass die Kleinstlebewesen in einem für sie sehr angenehmen Milieu leben können. Hierbei spielen der Sauerstoffgehalt und die Art und Konzentration der im Abwasser zugeführten Schmutzstoffe eine entscheidende Rolle.
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Hinweise zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen und zum Vorgehen bei Grenzwertüberschreitungen finden Sie in den Dokumenten zum Download.

