Wenn Sie aus Ihrer Religionsgemeinschaft austreten möchten, geben Sie die Erklärung gegenüber dem Standesamt oder einem Notar in Form einer öffentlichen Urkunde ab.
Sie können die Erklärung nur persönlich abgeben.
Wenn Sie die Erklärung gegenüber einem Notar abgegeben haben oder dies möchten, schicken sie die beglaubigte Austrittserklärung anschließend per Post an unser Standesamt.
Im Anschluss wird Ihnen kostenpflichtig per Post die entsprechende Bescheinigung über den Kirchenaustritt zugeschickt.
Wer aus einer Religionsgemeinschaft in eine andere übertreten will, kann an Stelle des Austritts bei der aufnehmenden Religionsgemeinschaft den Kirchenübertritt erklären. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Kirchengemeinde in Verbindung.
Die aufnehmende Religionsgemeinschaft wird das zuständige Standesamt von dem Übertritt benachrichtigen. Mit dem Zugang der Erklärung bei dem Standesbeamten wird der Übertritt wirksam.
