Jägerprüfung 2026
Der Landkreis Osterholz führt jährlich einmal eine Jägerprüfung durch.
Verfahrensablauf
Die Prüfung für das Jahr 2026 findet an folgenden Tagen statt:
Freitag 10.04.2026 jagdliches Schießen
Freitag 10.04.2026 Wiederholungstermin für jagdliches Schießen
Samstag 11.04.2026 schriftliche Prüfung
Samstag 18.04.2026 mündlich/praktische Prüfung bzw.
Sonntag 19.04.2026 mündlich/praktische Prüfung
Die Kreisverwaltung behält sich Terminänderungen vor und wird über diese bei Bedarf rechtzeitig informieren.
Voraussetzung
Prüfungsteilnehmer*innen werden auf Antrag zur Jägerprüfung zugelassen, wenn sie
- am Tag vor Beginn der Jägerprüfung mindestens fünfzehn Jahre und sechs Monate alt sind,
- die für das Ablegen der Jägerprüfung erforderliche körperliche Eignung besitzen und
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch abgeschlossen haben.
Für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist ein Antrag erforderlich, dem der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Prüfung beizufügen ist. Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges der Kreisjägerschaft Osterholz e.V. sind bereits im Rahmen des Lehrgangs versichert. Für sie ist ein gesonderter Versicherungsnachweis nicht erforderlich. Anmeldungsformulare sind in der Jagdbehörde im Ordnungsamt im Kreishaus I, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck der Kreisverwaltung erhältlich oder hier abrufbar.
Gebühren
Die anfallende Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 € (300,00 € für die eingeschränkte Jägerprüfung zum Erwerb des Falknerjagdscheines) ist vorab bis spätestens zum 15.03.2026 auf das Konto des Landkreises Osterholz
Sparkasse Rotenburg Osterholz, IBAN: DE35 2415 1235 0018 2000 89 oder Volksbank eG Osterholz-Bremervörde, IBAN: DE40 2916 2394 0005 0008 00
unter Angabe des Verwendungszwecks „20140074 - Jägerprüfung 2026“, zu überweisen.
Fristen
Personen, die an der Jägerprüfung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis zum 10.03.2026 an den Landkreis Osterholz, Ordnungsamt, z. Hd. Herr Libera, Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, zu richten
Allgemein
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Im Landkreis Osterholz findet die Jägerprüfung einmal jährlich statt und wird von einer Prüfungskommission unter dem Vorsitz des Kreisjägermeisters abgenommen. Die Jägerprüfung beinhaltet eine Prüfung im jagdlichen Schießen (Flinte und Büchse), eine schriftliche Prüfung (im Antwort-Wahl-Verfahren) sowie eine mündlich-praktische Prüfung.
Gegenstand der Prüfungen sind folgende Fachgebiete:
- dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
- Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
- Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum
- Jagdwaffen und Fanggeräte
- Jagdrecht und verwandtes Recht
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bietet die Jägerschaft Osterholz e.V. jährlich einen Lehrgang an. Der Lehrgang umfasst ca. 200 Ausbildungsstunden, davon entfallen ca. 80 Stunden auf die praktische Ausbildung in Form von Exkursionen und Reviergängen, es wird auch eine sogenannte Lehrjagd durchgeführt.

