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Internationaler Führerschein

Allgemeine Informationen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz des EU-Kartenführerscheines.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung
  • EU-Kartenführerschein
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)

bei Besitz eines Papierführerscheines:

  • 1 weiteres Passfoto (biometrisch)
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • 16,30 €
  • ggfs. zzgl. 33,00 € falls Sie derzeit noch im Besitz eines Papierführerscheines sein sollten (Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein)
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt zwei Modelle des internationalen Führerscheines, die unterschiedliche Gültigkeiten haben.

Bei Reisen nach Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka oder Syrien benötigen Sie das Modell des internationalen Führerscheines, welches 1 Jahr gültig ist.

Sofern Sie in ein anderes Land außerhalb der EU reisen, erhalten Sie einen internationalen Führerschein, der 3 Jahre gültig ist.

Bearbeitungsdauer

Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt und ist nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein gültig. 

Anträge / Formulare

Der internationale Führerschein kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden. Sollte der internationale Führerschein in Vollmacht beantragt werden, kann dafür der ausgefüllte und unterschriebene Antrag oder eine formlose Vollmacht vorgelegt werden. Anderenfalls ist das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

Was sollte ich noch wissen?

Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

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