Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Inhaltsbereich
Hundesteuer
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
a) für den ersten Hund 54,00 Euro
b) für den zweiten Hund 78,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 114,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
ist die unten aufgeführte Satzung.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
zurück

