Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
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Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Welche Gebühren fallen an?
- :50,00 EUR - 530,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.
