Jeder Anlieger hat Anspruch auf eine Zufahrt. Eine zweite Zufahrt kann nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Die Herstellungskosten einer Grundstückszufahrt gehen zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Jeder Anlieger hat Anspruch auf eine Zufahrt. Eine zweite Zufahrt kann nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Die Herstellungskosten einer Grundstückszufahrt gehen zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Für die Bearbeitung ist dem ausgefüllten Antragsformular eine Flurstückskarte mit der Markierung der Lage der beantragten Grundstückszufahrt beizufügen.
Die Genehmigungsgebühr beträgt 45,00 €.
Bei Versagung der Erlaubnis können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Detaillierte Informationen, bei welchem Verwaltungsgericht Sie Klage einlegen, können Sie dem Bescheid über die abgelehnte Zufahrt entnehmen.