Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, war bis zum 12.12.2008 eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt war. Als Teilung gilt die (beabsichtigte) Abschreibung eines oder mehrerer Grundstücksteile auf ein anderes Grundbuchblatt bzw. auf eine neue laufende Nummer im Grundbuch.
Seit dem 13.12.2008 ist die bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung ersatzlos entfallen. Nunmehr sind die Beteiligten im Teilungsvorgang, insbesondere der Grundstückseigentümer, selbst für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
Die baurechtlichen Bestimmungen, die durch eine Grundstücksteilungen betroffen sein können, sind komplex. Daher rät das Bauordnungsamt dringend, die baurechtlichen Folgen der Teilung durch eine baurechtlich ausgebildete Person prüfen zu lassen.
Das Bauordnungsamt bietet an, diese Prüfung im Rahmen einer schriftlichen Beratung durchzuführen (§ 58 (1) Satz 2 NBauO). Unten auf dieser Seite finden Sie das entsprechende Antragsformular.

