Im Falle einer erforderlichen Genehmigung können Gebühren anfallen. Dies gilt auch für stichprobenartige, amtstierärztliche Kontrollen.
Inhaltsbereich
Genehmigung von Tierveranstaltungen
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Veranstaltung muss spätestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
§ 4 Viehverkehrsverordnung vom 06.07.2007
§ 7 Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007
§ 4 Tollwut-Verordnung vom 11.04.2001

