Die technische Gebäudeunterhaltung beinhaltet die Unterhaltung haus- und betriebstechnischer Anlagen und Einrichtungen.
Zu diesem Aufgabenbereich gehören weiterhin
- die Vorplanung und Vorbereitung von Baumaßnahmen,
- die Vorbereitung und Durchführung der öffentlichen Ausschreibung und die Auftragsvergabe von Bauleistungen,
- die Planung und der Bau von Hochbauten bei Vergabe an Ingenieurbüros und in diesem Zusammenhang die Ausübung der Bauherrenfunktion.
