Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Inhaltsbereich
Gaststättenbetrieb: Anzeige - Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
-
bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
