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Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

Ein Führungszeugnis dient zum Nachweis der Unbescholtenheit, zum Beispiel gegenüber Behörden oder Ihrem Arbeitgeber.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Führungszeugnis muss persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Beim erweiterten Führungszeugnis wird ein schriftlicher Nachweis von der Institution benötigt, welches das Führungszeugnis anfordert. 

Für Minderjährige kann die gesetzliche Vertretungsperson den Antrag stellen. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Eine Antragstellung auf telefonischen und schriftlichen Weg oder per Internet ist ebenfalls gesetzlich nicht zulässig. 

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten. Die Ausstellung des Führungszeugnisses durch das Bundeszentralregister erfolgt nach spätestens 4 Wochen.

Zahlungsarten
  • SEPA-Lastschrift
  • Paypal
  • giropay
Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Die Online-Beantragung des Führungszeugnisses ist ausschließlich über die Homepage des Bundesamtes für Justiz möglich. Nutzen Sie hierbei bitte den unten aufgeführten Link.

Angebote anderer Anbieter sind illegal!

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