Inhaltsbereich

Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde stellt für Personen, die akut keine Unterkunft haben oder vom Verlust ihrer Unterkunft bedroht sind, Unterkünfte zur Verfügung. Die Nutzung die Unterkünfte ist nicht auf Dauer angelegt. Eine Nutzungsgebühr ist zu entrichten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie obdachlos geworden sind.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ortsrecht

zurück