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Erschließungsbeiträge

Allgemeine Informationen

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Die Höhe der abzurechnenden Erschließungsbeiträge richtet sich nach den Herstellungskosten und der Anzahl der erschlossenen Grundstücke. Der Anliegeranteil beträgt nach der gültigen Erschließungskostenbeitragssatzung der Gemeinde Ritterhude 90 % der gesamten Kosten.

Zu den umlagefähigen Kosten gehört auch der Grunderwerb für die (Straßen-)Flächen. Der Anliegeranteil (sogenannter umlagefähiger Aufwand) wird durch die Beitragsfläche der erschlossenen Grundstücke dividiert und mit den einzelnene Beitragsflächen der Grundstücke multipliziert. Das Ergebnis ist der zu zahlende Erschließungsbeitrag je Grundstück.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Die Beitragsfläche besteht aus der Grundstücksfläche und einem Bebauungszuschlag von 25 % je Vollgeschoss des Gebäudes.

Die Einzelheiten regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Ritterhude.

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